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Frühzeitiger Altersrücktritt (FAR) – Eine sozialpartnerschaftliche „Win-Win“ Situation

Auf den 1. Januar 2005 haben die Sozialpartner im Ausbau-, Plattenleger-, und Gipsergewerbe einem Anschluss an das Modell RESOR für den Frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) zugestimmt. Das Modell sieht eine dreijährige Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Pensionsalter vor. Finanziert wird die Rente aus je 1% Arbeitgeber und 1% Arbeitnehmerbeitrag, die Maximalrente beträgt CHF 4'500.00.

Forderung der Gewerkschaften

Die Frühpensionierung stand schon seit mehreren Jahren in einigen Gewerben alljährlich in den Vertragsverhandlungen zur Diskussion. Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer Entlastung im Alter für die Arbeitnehmer wurden immer deutlicher. Durch die zunehmende körperliche Belastung für die seit Jahren hart arbeitenden Handwerker älteren Semesters, verstärkt durch den zunehmenden Arbeitsdruck im umkämpften Auftragswettbewerb, wurden diese Forderung noch zusätzlich untermauert.

Verständnis der Arbeitgeber

Diese veränderten Arbeitsbedingungen mit dem zusätzlichen Druck von aussen durch verschiedenste Anspruchsgruppen, haben auch beim Arbeitgeber das Verständnis und die Einsicht geweckt, dass ein Frühzeitiger Altersrücktritt eine „Win-Win“ Situation für alle Beteiligten bedeutet. Zum einen können als Ersatz für die Frührentner junge und kostengünstigere Mitarbeiter engagiert werden, und auch im Bereich der Sozial- und Versicherungsinstitutionen können Prämien eingespart werden. Die tieferen Löhne der jüngeren Mitarbeiter und die Prämienentlastungen führen somit zu insgesamt geringeren Personalkosten für den Unternehmer. Eine Einsparung, welche beim täglichen Kampf um Arbeit, ein Wettbewerbsvorteil bedeuten kann. Ein frühzeitiger Altersrücktritt soll zudem auch eine Wertschätzung und Anerkennung an den Arbeitnehmer für seine langjährige Mitarbeit sein. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass eine solche FAR-Lösung auch Arbeitslosigkeit kurz vor dem Pensionsalter verhindern kann. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass Arbeitgeber einen wegen seines Alters nicht mehr voll leistungsfähigen Mitarbeiter eher bis zum 62. als bis zum 65. Altersjahr im Betrieb „mitziehen“.

Ausgewogenheit in Finanzierung und Leistung

Bei der Evaluation eines möglichen FAR Modells wurde der grösste Zielkonflikt bald deutlich. Es war allen Partnern von Anfang an klar, dass grosszügige Rentenleistungen hohe Finanzierungsbeiträge bedeuten. In der heutigen Wirtschaftssituation galt es primär ein Kompromiss in der Ausgewogenheit von Finanzierung und Leistung zu finden. Speziell die Leistungen für den Arbeitnehmer mussten genügend attraktiv sein, damit dieser von einer Frührente auch gebraucht macht, und dem Arbeitgeber auch effektiv eine Entlastung entsteht.

FAR Modell der Stiftung RESOR

Mit dem FAR Modell der Stiftung RESOR wurde dieser Kompromiss gefunden. Das Modell finanziert sich aus 1% Arbeitgeber- und 1% Arbeitnehmerbeitrag. Die Maximalrente beläuft sich auf 75% des durchschnittlichen AHV-Lohnes der letzten 36 Monaten vor Beginn der Frührente, höchstens jedoch CHF 4'500.--. Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Rente ist eine ununterbrochene Tätigkeit von 10 Jahren in einem Unternehmen, welches dieser Lösung seit 1. Januar 2005 angeschlossen ist. 20 Jahre entsprechende Tätigkeit berechtigt den Arbeitnehmer zu einer Maximalrente. Entsprechend fehlende Dienstjahre führen zu einer Kürzung der Rente.

Nachfrage der Arbeitnehmer ist da

Seit 1. Januar 2005 hat die RESOR Stiftung im Sion (VS) bereits zehn Rentenanträge bewilligt, welche frühestens per 1. Juli 2005 erstmals ausbezahlt werden. Der Versichertenkreis beträgt zur Zeit ca. 1'200 Arbeitnehmer. Weitere Branchen diskutieren einen Anschluss an dieses FAR Modell. Der Gewerbeverband Basel-Stadt nimmt bei dieser Lösung die Funktion als Inkassostelle und Kompetenzstelle wahr. Detaillierte Auskünfte erteilt Frau Nadine Bloch gerne unter Telefon 061 227 50 07.

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