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Arbeitsschutz bedeutet Lebensqualität
Mitarbeitende sind bei ihrer Arbeit Sicherheitsrisiken und Gefährdungen der Gesundheit ausgesetzt. Seit Inkrafttreten der ASA-Richtlinie 6508 im Jahre 2000 haben sich die Arbeitssicherheit wie auch der Gesundheitsschutz in der Schweiz stetig verbessert. Seit 1. Februar 2007 ist die revidierte ASA-Richtlinie in Kraft. Damit kommen viele KMU in den Genuss administrativer Erleichterungen.
Seit Inkrafttreten der Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit – kurz ASA-Richtlinie – im Jahre 2000 hat sich die Arbeitssicherheit sowie der Gesundheitsschutz in der Schweiz stetig verbessert. Allerdings kostet jede unfall- oder krankheitsbedingte Absenz ein Unternehmen noch immer rund 600 bis 1000 Franken pro Tag. Die Gründe für die Absenzen sind – wie die Grafik zeigt – vielfältig und die Ausfallzeiten haben nicht zu unterschätzende Folgen für die Betriebe.

Abbildung 1: Betriebliche Folgen von Ausfallzeiten
Quelle: EKAS Lohnen sich Investitionen in den Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz stellt den Menschen in den Mittelpunkt, fördert dessen Eigenverantwortung und stellt den betrieblichen Fortschritt und die Qualität der Arbeitsleistung sicher. Aktiv gelebter Arbeitsschutz ist mehr als nur ein Verhindern von Ausfallzeiten. Arbeitsschutz bedeutet Lebensqualität, fördert das Wohlbefinden der ganzen Belegschaft und führt zu einem guten Betriebsklima und damit auch zu einer nachhaltig gesicherten Ertragslage eines Unternehmens. Denn sinnvoll angewandte Arbeitsschutzmassnahmen zahlen sich auch finanziell aus: Jeder verhinderte Unfall spart dem Betrieb viel Geld und Umtriebe. Tiefere Unfallkosten bewirken auch, dass die Betriebsunfall-Versicherungsprämien (BUV-Prämien) sinken oder zumindest stabilisiert werden können. Zentral wichtig ist aber auch, dass sich das Risiko von Klagen markant verringern lässt. Wer seinen Verpflichtungen im Bereich Arbeitssicherheit nicht nachkommt, riskiert heute, dass die Versicherung im Falle eines Arbeitsunfalls Regress nimmt oder, dass ihn gar die verunfallte Person einklagt. Bei schweren Unfällen können solche Forderungen die Existenz eines Betriebes rasch in Frage stellen.
Was sagt das Gesetz dazu?
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Arbeitsgesetz (ArG) fordern, dass der Arbeitgeber für die Gewährleistung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Massnahmen treffen muss, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Dazu hat er die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Mitwirkung heranzuziehen. Diese wiederum sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsproblemen zu unterstützen.
Die Arbeitgeber müssen zudem Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen, wenn das eigene Wissen im Betrieb zu Gewährleistung der Sicherheit nicht ausreicht. Die neu revidierte ASA-Richtlinie zeigt Wege zur praktischen Realisierung auf.
Die revidierte ASA-Richtlinie
Seit dem 1. Februar 2007 ist die revidierte ASA-Richtlinie in Kraft. Gemäss dieser Richtlinie besteht die Beizugspflicht neu nur noch für Betriebe, die besondere Gefährdungen aufweisen. Als Faustregel kann man festhalten, dass Betriebe mit einem BUV-Prämiensatz von unter 0,5 Prozent mit hoher Wahrscheinlichkeit keine besondere Gefährdung darstellen. Betriebe mit einem BUV-Prämiensatz zwischen einem halben und einem ganzen Prozent sollten eingehendere Abklärungen über ihre Verpflichtungen treffen und sich bei Unklarheiten an ihren Berufs- oder Dachverband wenden. Betriebe mit einem BUV-Prämiensatz von über einem Prozent werden mit hoher Sicherheit weiterhin der Beizugspflicht unterstehen. Mit der revidierten ASA-Richtlinie darf eine Vielzahl von Betrieben mit administrativen Erleichterungen messen. Dies soll jedoch nicht heissen, dass die Unternehmer in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nichts mehr tun müssen. Sondern: Die Auflagen sind nun so formuliert, dass sie rasch und einfach in die Praxis umgesetzt werden können.
KMU-Kollektivlösung Arbeitsschutz
Während sich die ASA-Richtlinie ausschliesslich der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten widmet, umfasst die KMU-Kollektivlösung Arbeitsschutz des Gewerbeverbandes Basel-Stadt und der Wirtschaftskammer Baselland auch Massnahmen zur Reduktion der Ausfallzeiten als Folge von Nichtberufsunfällen und Erkrankungen (inkl. Gesundheitsschutz). Die KMU-Kollektivlösung Arbeitsschutz wurde den neuen Verhältnissen angepasst und eignet sich als kostengünstige Lösung besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Das hat folgende Vorteile:
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Umfassendes und kostengünstiges Konzept zur Förderung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Wohlbefindens aller Mitarbeitenden bei der Arbeit und in der Freizeit. |
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Gezielte Senkung der Ausfallzeiten durch bewussten Einbezug der Nichtberufsunfälle und der Erkrankungen. |
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Modularer, branchenbezogener Aufbau. |
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Geeignet für Betriebe mit und ohne besondere Gefährdungen. |
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Der Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit ist gewährleistet. |
Was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu sagen
Eine Umfrage aus dem Jahre 2003, durchgeführt von der Gewerkschaft GBI (heute Unia), bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Schreinergewerbes zu ihren Wünschen an die Arbeitgeber, zeigt ein überraschendes Ergebnis (siehe Abbildung 2):

Abbildung 2: Wünsche an Arbeitgeber im Schreinergewerbe
Die « Unfallverhütung » liegt bei den Wünschen an die Arbeitgeber an zweiter Stelle – unmittelbar hinter dem « Teuerungsausgleich » . Über 50 Prozent der befragten Arbeitnehmenden haben diese Position angekreuzt. Massnahmen und Aktivitäten in den Bereichen « Lärm/Staub » und « Leim/Lacke » nehmen auf der Wunschliste mit den Rängen vier und fünf ebenfalls Spitzenplätze ein. Noch vor den vermeintlichen Spitzenreitern « Löhne » und « Kündigung » .
Drei von den ersten fünf genannten Wünschen an die Arbeitgeber betreffen also die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Ein in dieser Form doch nicht unbedingt zu erwartendes Ergebnis. Die Umfrage ergab zusätzlich:
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Die Präventionsstrategie für Arbeitsschutz hinkt der Realität hinterher und es gibt kein Präventionskonzept. |
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Der Kenntnisstand über Arbeitsschutz ist mangelhaft. |
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Die gesetzlichen Vorgaben werden nicht konsequent durchgesetzt. |
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Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht genügend einbezogen. |
Zugegeben, diese Ergebnisse beziehen sich auf eine Umfrage aus dem Schreinergewerbe. Vielleicht zeichnet sich in einer anderen Branche ein ähnliches Bild?
Lösungsansätze
Die folgenden Lösungsvorschläge wurden von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden aus dem Schreinergewerbe eingebracht:
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Die zuständigen Instanzen müssen den Vollzug von UVG und ArG konsequenter durchsetzen. |
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz müssen zu einem zentralen Kriterium des öffentlichen Auftrags- und Vergabewesens werden. |
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Ein Präventionskonzept zur Verhütung von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz muss an die Realitäten der Arbeitswelt angepasst werden. |
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Der Mitwirkung der Arbeitnehmenden muss mehr Beachtung geschenkt werden. |
Auch die praktischen Erfahrungen aus unseren bisherigen Ausbildungskursen und Erfahrungsaustausch-Tagen im Rahmen der KMU-Kollektivlösung Arbeitsschutz haben gezeigt, dass neben zahlreichen Arbeitgebenden auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit sind, alle Bemühungen für besseren Arbeitsschutz zu unterstützen.
Kernbotschaften Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) zur revidierten ASA-Richtlinie
1. Die ASA-Richtlinie ist eine Weiterentwicklung.
Ein wegweisender Schritt: Nach 10 Jahren wurde die Richtlinie so weiterentwickelt, dass eine noch effizientere Unfallprävention und ein besserer Gesundheitsschutz möglich werden.
2. Kleinere Betriebe werden administrativ entlastet.
Weniger Administration, mehr Zeit fürs Wesentliche: Rund 260'000 Unternehmen in der Schweiz werden entlastet.
3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an.
Hauptsache gut geschützt: Die auf alle Unternehmen anwendbaren Regeln der Richtlinie helfen, menschliches Leid zu vermeiden und die Kosten tief zu halten.
4. Der Anschluss an eine Branchenlösung ist vorzuziehen.
Da gibt es nichts zu jonglieren: Bei besonderen Gefährdungen müssen entweder Spezialisten der Arbeitssicherheit oder eine Branchenlösung her. |
Philipp Spichty
Dieser Artikel ist erschienen in der Basler Zeitung, Stellefant, im April 2007.
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