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Entsendegesetz und allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge im Kanton Basel-Stadt

Eine der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union stellt die Einhaltung der Mindestbestimmungen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen dar. Mit dieser im Entsendegesetz vorgesehenen Massnahme sollen Lohn- und Sozialdumping bekämpft und gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer erreicht werden. Seit dem 1. Juni 2004 ist das Entsendegesetz in Kraft und die für die Kontrolle und den Vollzug der gesamtarbeitsvertraglichen Mindestbestimmungen zuständigen Paritätischen Kommissionen haben bereits etliche Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklären lassen oder arbeiten mit Hochdruck daran.

Eine wirkungsvolle Umsetzung des Entsendegesetzes setzt allerdings nicht nur das Engagement der Sozialpartner, sondern auch ein kooperatives Zusammenwirken mit den zuständigen, behördlichen Instanzen voraus, da diese unter anderem über Sanktionsmöglichkeiten gegenüber fehlbaren, ausländischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verfügen. Am 25. September 2005 stimmt das Schweizer Volk über das erweiterte Personenfreizügigkeits-abkommen und die flankierenden Massnahmen II ab. Mit der Annahme und Inkraftsetzung der vorgesehenen, verschärften Entsendebestimmungen würden die gesetzlichen Grundlagen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping und für gleich lange Wettbewerbsspiesse entscheidend verbessert.

Im Kanton Basel-Stadt geltende, allgemeinverbindlich erklärte GAV:

Bezeichnung GAV Gewerbe örtlicher Geltungsbereich
GAV für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt 2005 - 2007 Kanton Basel-Stadt
Regionaler GAV für das Gärtnergewerbe 2005 - 2007 Kantone Basel-Stadt und Baselland
GAV für das Plattenlegergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland vom 1. April 2004
Kantone Basel-Stadt und Baselland
Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes Stand 1. Januar 2004 ganze Schweiz
GAV Reinigungsbranche vom 1. Juli 2004 Deutschschweiz
GAV im Schweizerischen Isoliergewerbe vom 1. Januar 2003 ganze Schweiz
Landesgesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe vom 1. Januar 2001 ganze Schweiz
GAV des Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations- Installations-gewerbes vom 1.1. 2005 ganze Schweiz
GAV für das Rolladen- und Storengewerbe der Region Nordwestschweiz 2002 - 2004 Kantone Basel-Stadt und Baselland und angrenzende Orte
GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche vom 1. Januar 2004 ganze Schweiz
Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe
2003 - 2005
ganze Schweiz

Im Kanton Basel-Stadt geltende, im AVE-Prozess befindliche GAV:

Bezeichnung GAV / Gewerbe örtlicher Geltungsbereich

GAV für das Basler Ausbaugewerbe
vom 1. April 2004

  • Malergewerbe
  • Glasergewerbe
  • Dachdeckergewerbe
  • Gussasphalt- und Abdichtungsgewerbe
  • Bildhauer- und Steinmetzgewerbe
  • Linoleum- und Spezialbodengewerbe
  • Parkettgewerbe
  • Natursteingewerbe
Kanton Basel-Stadt


(AVE wird ca. per 1. September 2005 erwartet)
GAV Schreinergewerbe 2005 - 2007 Deutschschweiz und Tessin
(AVE wird ca. per 1. Oktober 2005 erwartet)

Luigi Troiani

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