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Eidgenössiches Berufsattest - Ein Gewinn für die Jugend und die Wirtschaft!
Seit der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes im Januar 2004 stehen den Jugendlichen in der Schweiz zwei Ausbildungswege zum Berufseinstieg offen: entweder wie bisher über eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung, die zum eidgenössi s chen Fähigkeitszeugnis (EFZ) führt, oder über die neue zweijährige berufspraktische Ausbildung, die mit dem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen wird und quasi die bisherige Anlehre ersetzt.
Der neue Ausbildungsgang ist anspruchsvoller als eine Anlehre , entspricht dafür aber den Anforderungen der Wirtschaft: Mit einem Berufsattest ist der Schritt in die Arbeitswelt möglich. Leistungsbereite und fähige Berufsleute können nach der Grundbildung mit Attest in der Regel auch ins zweite Lehrjahr einer Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis einsteigen – nach dem Motto «Kein Abschluss ohne Anschluss».
Die Attestlehre soll Jugendlichen offen stehen, die einen «sanfteren» Berufseinstieg brauchen – sei dies aus schulischen Gründen oder aufgrund anderer Umstände, die einen Einstieg direkt in die anspruchsvollere Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis (noch) nicht zulassen. Das Berufsattest soll die Absolventinnen und Absolventen aber auch in die Lage versetzen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten, denn diese Jugendlichen stellen für die Firmen meist zuverlässige, praktisch orientierte, vielseitig einsetzbare und betriebstreue Mitarbeitende dar.
Damit die Attestausbildung Aussicht auf Erfolg hat, wird den Lernenden bei Bedarf eine fachkundige individuelle Begleitung (fiB) zur Seite gestellt. Die Jugendlichen und auch die Lehrbetriebe erhalten dadurch wirksame Unterstützung. Nach einem Jahr wird in einer Standortbestimmung festgelegt, ob allenfalls ein Wechsel in eine Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis sinnvoll wäre oder ob der Besuch von zusätzlichen Fächern in der Berufsfachschule einen geplanten Einstieg in die anspruchsvollere Lehre erleichtern würde.
Durch den sanfteren Einsteig lastet weniger Erfolgsdruck auf den Jugendlichen; für das Üben kann mehr Zeit eingesetzt werden. Bei Problemen steht eine Fachperson auch dem Berufsbildner oder der Berufsbildnerin im Betrieb zur Verfügung. Wenn ein Jugendlicher nach den zwei Jahren noch die dreijährige Ausbildung anschliessen möchte, kann der Betrieb ihn weiter beschäftigen.
Im Kanton Basel-Stadt sind mit Lehrbeginn 2005 116 Attest-Lehrverträge abgeschlossen worden. Die Einführung dieses neuen Lehrgangs ist hier sehr gut angelaufen. Die Anzahl der bereits abgeschlossenen Lehrverträge im Attestbereich lassen darauf schliessen, dass diese Ausbildungen einem Bedürfnis von Jugend und Wirtschaft entsprechen und Fuss fassen werden. Die ersten Erfahrungen mit motivierten Jugendlichen und Lehrbetrieben machen Mut für die Ausdehnung auf weitere Berufsfelder. Auf diesen Bildungsgang darf gesetzt werden, dass auch immer mehr Betriebe Vertrauen und Überzeugung gegenüber den Attestlehren aufbringen.
Reto Baumgartner
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