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Noch nie war die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte einfacher

Seit Beginn des neuen Jahres 2005 können die Konsumenten ihre elektrischen und elektronischen Geräte an jeder Verkaufsstelle gratis zurückgeben. Neu fallen auch elektrische Werkzeuge, Sport-und Freizeitgeräte sowie spezielle Lampen unter der Rücknahmepflicht. Mit dieser Verordnungsänderung (VREG vom 23. Juni 2004) wird die Entsorgung von Elektroschrott künftig wie folgt geregelt:

Was muss der Handel tun?

Jedes Glied in der Handelskette ist verpflichtet, Artikel seines Sortiments kostenlos entgegenzunehmen. Die gesammelten elektrischen und elektronischen Geräte müssen danach dem fachgerechten Recycling zugeführt werden. Das Sammelgut wird von den Partnerbetrieben der S.EN.S zur qualifizierten Entsorgung abgeholt. Bisher fielen nur Haushaltgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Geräte der Büro-, Informations-und Kommunikationstechnik unter die Verordnung. Künftig können aber auch folgende Gerätekategorien in Geschäften zurückgegeben werden:

Leuchten

Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. August 2005.

Schadstoffe Leuchtmittel

Energiesparlampen, Leuchstoffröhren oder Entladungslampen. Hier gilt ebenfalls eine Übergangsfrist bis Anfang August 2005.

Glühbirnen

Glühbirnen fallen nicht unter die Verordnung, da sie keine Schadstoffe enthalten.

Elektrowerkzeuge

Elektrowerkzeuge sind von der Verordnung ausgenommen, weil ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge.

Wir empfehlen Ihnen, die beiden Links

www.admin.ch
http://www.admin.ch/ch/d/as/2004

anzuklicken. Sie finden dort weitere und wichtige Informationen über die gesamte Rückgabe und der Entsorgung elektrischer Geräte.

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