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Wie komme ich zu meinem Geld?
Dank eines effizienten Mahnwesens und allenfalls einer erfolgreichen Betreibung können ausstehende Sozialbeiträge eingeholt werden. Nachstehend können Sie die wichtigsten Schritte verfolgen, die bei einer verzögerten Zahlung unternommen werden:
Grundlage
Zuerst ist eine klare Rechnungstellung erforderlich. Es soll klar hervorgehen, wann eine Zahlung fällig wird. Als nächstes ist es wichtig, dass die Buchhaltung zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand ist, damit der Zeitpunkt der Fälligkeit nicht verpasst wird und die Mahnung rechtzeitig gesendet werden kann.
Zahlungserinnerung
Diese 1. Zahlungserinnerung hat zur Folge, dass der Schuldner ab diesem Datum in Verzug gerät. Somit kann ein Verzugszins gefordert werden. Zahlt der Schuldner immer noch nicht, wird eine 2. Mahnung aufgesetzt.
Mahnungen
Sofern diese 2. Mahnung erfolglos bleibt, empfiehlt es sich, den in Verzug geratenen Schuldner persönlich anzurufen und ihn auf diese Weise auf die Ausstände aufmerksam zu machen. Kommt der Schuldner trotzdem seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, folgt eine 3. Mahnung (eingeschrieben) und anschliessend die Betreibung, die sowohl den Forderungsbetrag als auch die Verzugszinsen beinhaltet.
Einleitung der Betreibung
Das Betreibungsamt sendet dem Schuldner daraufhin den Zahlungsbefehl. Nun stehen dem säumigen Zahler 2 Möglichkeiten offen: Er kann entweder gegen die Durchsetzung Rechtsvorschlag erheben (damit gibt er bekannt, dass er die Schuld nicht bezahlen will), oder er erhebt keinen Rechtsvorschlag, so kann innert nützlicher Frist das Fortsetzungsbegehren gestellt werden, welches dem Schuldner die Öffnung des Konkursverfahrens androht. Sofern der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, muss dieser zuerst mittels Klage beim Zivilgericht oder durch Rechtsöffnung beseitigt werden.
Anschliessend wird das Konkursbegehren eingereicht. Diesem folgt dann die Konkurseröffnung. Anschliessend liquidiert das Konkursamt das Unternehmen des Schuldners und verteilt das Liquidationsergebnis.
Mit dem Erlös werden die Kosten des Verfahrens und die Forderung bezahlt. Für den nicht bezahlten Teil der Forderung wird ein Verlustschein ausgestellt.
Doris Hügin
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