|
Der neue Lohnausweis (NLA):
Gute Vorbereitung ist gefragt!
Schon seit Jahren sorgt der Neue Lohnausweis (NLA) für heftige Diskussionen und Unmut bei den KMU. Trotz heftigem Widerstand aus dem Gewerbe ist aber klar: Der NLA wird per 2007 definitiv eingeführt. Unternehmen müssen sich nun also intensiv mit den konkreten Änderungen auseinander setzen.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt als einer der rund 160 Pilotbetriebe in der Schweiz, die den NLA getestet haben, musste Mitte dieses Jahres nach der Testphase feststellen: Der Neue Lohnausweis ist administrativ sehr aufwändig. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) sprach sich dennoch – trotz den gewerblichen Forderungen nach Verschiebung und Vereinfachung – dafür aus, dass der NLA definitiv schon für die Löhne 2007 gelten soll.
Und nun steht fest: Die Umstellung auf den neuen Lohnausweis muss in Angriff genommen werden, ob man will oder nicht. Der Gewerbeverband Basel-Stadt reagierte bereits und veranstaltete Ende September und Ende Oktober zwei äusserst gut besuchte Informations-Veranstaltungen zum NLA. Ausgewiesene Experten informierten aus erster Hand über die Einzelheiten des neuen Formulars und über die entsprechenden Umstellungen für Unternehmen. Auch die Steuerkonferenz selbst sowie die eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen informieren auf ihren Websites unterdessen ausführlich über die Handhabung des neuen Formulars.
Umstellungen für Arbeitgeber
Unter www.kmu-channel.ch/nla sind alle wichtigen Links abrufbar: Mittels diesen kann ein Programm heruntergeladen werden, welches das Ausfüllen des Lohnausweises per Computer ermöglicht. Auch eine Kurzanleitung und eine ausführliche Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises sind so einfach auffindbar. Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt allen KMU, die Einführung des neuen Lohausweises bereits jetzt ernsthaft vorzubereiten.
Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt ist sich gemäss eines kürzlich erschienenen Artikels der Basler Zeitung bewusst, dass vor allem die Arbeitgeber vom neuen Lohnausweis betroffen sind und «einiges an Umstellungsarbeit» leisten müssen. Mehr Steuereinnahmen würden daraus aber nicht resultieren. Der NLA sei lediglich eine Massnahme, um die Steuergerechtigkeit und Rechtsgleichheit zu erhöhen.
Ab 2007 zwingend
Für die Steuerperiode 2006 kann der geltende oder freiwillig auch schon der neue Lohnausweis angewandt werden. Im kommenden Lohnjahr gilt das neue Lohnausweisformular in der ganzen Schweiz. Es kann ebenfalls unter www.kmu-channel.ch/nla heruntergeladen werden. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 31.12.2007 enden, und beim Vorliegen von «besonderen Gründen», welche die Anwendung des neuen Lohnausweises verhindern, kann aber auch im 2007 noch das bisherige Formular verwendet werden. Die Papierversion des NLA wird voraussichtlich ab März 2007 verfügbar sein.
Zurück zur Übersicht |