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SWISS GAAP FER 26
Im Rahmen des ersten Pakets der 1. BVG Revision wurde per 01.04.2004 der neue Rechnungslegungstandard SWISS GAAP FER 26 eingeführt. Mit SWISS GAAP FER 26 wird die Erfordernis von Transparenz und Vergleichbarkeit erfüllt.
Die Anwendung ist für alle Vorsorgeeinrichtungen ab Jahresrechnung 2005 zwingend. Die Jahresrechnung umfasst Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang mit Vorjahreszahlen und wird gegliedert nach verbindlichen Hauptpositionen und Unterpositionen.
Die tatsächliche finanzielle Lage muss direkt aus der Bilanz zum Ausdruck kommen. Vermögensanlagen sind zu aktuellen Werten (im Wesentlichen Marktwerte) zu bilanzieren. Glättungseffekte sind nicht zulässig. Bei Wertschriften gilt dies neu auch für Obligationen (Wegfall des Nominalwertprinzips).
Aufgrund der besonderen Langfristigkeit in der Vorsorgezielsetzung ist die Bidlung einer Wertschwankungsreserve erlaubt; die Zielgrösse ist vom Stiftungsrat zu definieren.
Der Ausweis von freien Mittel ist erst möglich, wenn die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve gebildet wurde; umgekehrt ist die Unterdeckung erst auszuweisen, wenn die Wertschwankungsreserve vollständig aufgelöst ist.
Die Darstellung der Betriebsrechnung erfolgt in Staffelform mit Ausweis folgender Ergebnisse:
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Nettoergebnis aus dem Versicherungsteil |
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Nettoergebnis aus den Vermögensanlagen |
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Ertrags-u. Aufwandüberschuss vor Bildung/Auflösung der Wertschwankungsreserve |
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Ertrags-/Aufwandüberschuss |
Informationen im Anhang sollen die Tätigkeit der Vorsorgeeinrichtung erklären, die Zahlen der Bilanz und Betriebsrechnung erläutern und in einen Gesamtzusammenhang stellen, einen Bezug zur tatsächlichen finanziellen Lage haben.
Marie Louise Fritsch
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