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Die Sozialinstitutionen im Erwerbsleben
Sozialinstitutionen zur Sicherung von Erwerbsausfall
Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit das Netz der Sozialversicherungen zu Gunsten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft immer mehr ausgedehnt.
Diese Sozialversicherungen sichern ein Ersatzeinkommen sofern eine Situation eintritt, bei welcher das Ausüben der Erwerbstätigkeit eingeschränkt oder ganz verhindert wird. So ist gewährleistet, dass bei Unfall, Krankheit, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit, Pensionierung oder Tod vorgesorgt ist.
Nachfolgend einen Überblick der wesentlichsten Sozialversicherungen die den Erwerbsausfall versichern:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV erbringt Leistungen zu Gunsten der Versicherten oder deren Hinterbliebenen bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter oder Tod. Die Beiträge gehen je zur Hälfte zu Lasten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft. Die AHV-Renten werden direkt von den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert. Es entsteht kein Kapitalstock.
Invalidenversicherung (IV)
Die IV erbringt Leistungen zu Gunsten der Versicherten bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge bleibender oder langdauernder Invalidität. Die IV finanziert ebenfalls Wiedereingliederungen bei Personen, die infolge Krankheits- oder Unfallfolgen behindert sind. Die Beitragserhebung entspricht derjenigen der AHV und erfolgt zusammen mit derjenigen der AHV.
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die EO erbringt Leistungen zu Gunsten der Versicherten bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Militär- oder Zivildienst. Die Beitragserhebung entspricht derjenigen der AHV/IV und erfolgt zusammen mit derjenigen der AHV/IV
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die ALV erbringt Leistungen zu Gunsten der Versicherten bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen oder Insolvenz des Arbeitgebenden. Die Beitragserhebung entspricht derjenigen der AHV/IV/EO und erfolgt zusammen mit derjenigen der AHV/IV/EO. Selbständigerwerbende können sich nicht versichern.
Unfallversicherung (UV)
Die UV erbringt Leistungen zu Gunsten der Versicherten oder deren Hinterbliebenen bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Unfall, Berufskrankheit oder Tod durch Unfall. Versichert sind nicht nur Ersatzeinkommen, sondern auch Pflege- und Heilkosten, notwendige Hilfsmittel, Transportkosten und Abfindungen. Die Finanzierung geht zu Lasten der Arbeitgebenden.
Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
Die Leistungen entsprechen denjenigen der Unfallversicherung (UV). Die Prämien gehen zu Lasten der Arbeitnehmenden.
Krankentaggeldversicherung (KTG-Versicherung)
Die KTG-Versicherung erbringt Leistungen zu Gunsten der Versicherten bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Krankheit. Die Prämien gehen zu Lasten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft.
Mutterschaftsentschädigung
Seit 01. Juli 2005 erbringt die AHV Leistungen zu Gunsten der Versicherten bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Niederkunft während längstens 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Es werden von Seiten der AHV/IV/EO/ALV keine zusätzlichen Beiträge zu Lasten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft erhoben.
Berufliche Vorsorge (BV)
Die BV erbringt Leistungen zu Gunsten der Versicherten oder deren Hinterbliebenen bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen sollen zusammen mit denjenigen der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Die Beiträge werden von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen.
Sozialinstitutionen zur Sicherung von sonstigen Leistungen
Dank der gesetzlichen Bestimmungen können Arbeitnehmende in den Genuss weiterer finanzieller Vorteile gelangen. Die betreffende Versicherung ist die folgende:
Kinder- und Ausbildungszulagen
Die Kinderzulagen-Ausgleichskassen erbringen Leistungen zu Gunsten der Versicherten, sofern diese Kinder haben und die Anspruchsberechtigung erfüllen. Die Leistungen werden von den Arbeitgebenden finanziert.
Sonstige Sozialinstitutionen
Zum Schluss ist noch zu erwähnen, dass es ausserhalb des Erwerbslebens für jeden Bürger noch die obligatorische Krankenversicherungen (KV) gibt. Sie bietet Schutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft und übernimmt die Arzt-, Behandlungs- und Heilkosten. Die Prämien gehen zu Lasten der Versicherten.
Paulette Simon
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