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19.05.2010

Parolen zu den Abstimmungen vom 13. Juni 2010:
Nein zur Parkraumbewirtschaftung,
Ja zum Gegenvorschlag Mobilfunkantennen-Initiative

Die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt fassten an ihrer Versammlung vom 18. Mai 2010 die Parolen für die kantonalen Abstimmungen vom 13. Juni 2010.

Die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt beschlossen einstimmig und bei keiner Enthaltung die Nein-Parole für die Abstimmung über die Parkraumbewirtschaftung für die Stadt Basel. Der Vorstand und die Delegierten zeigten sich erstaunt, dass die vermeintlich zahlreichen gewerblichen Befürworter der Parkraumbewirtschaftung sich bei der Parolenfassung nicht zu Wort meldeten.
Das vom Basler Grossen Rat verabschiedete Konzept benachteiligt das Gewerbe und die KMU-Wirtschaft unverhältnismässig stark. Diese Parkraumbewirtschaftung verlangt Strafzölle an der Stadtgrenze für Pendler und Besucher sowie auch höhere Gebühren für Anwohner, die sich in der Stadt Basel frei bewegen und parkieren müssen. Die Umsetzung dieser Parkraumbewirtschaftung würde inner kurzer Frist erfolgen, ohne dass vorgängig die notwendigen flankierenden Massnahmen (wie zusätzlicher Parkraum in den Quartieren oder Park-and-Ride-Anlagen an der Stadtgrenze) realisiert werden könnten. Mit einem Nein zu dem vom Grossen Rat am 13. Januar 2010 verabschiedeten Parkraumbewirtschaftungskonzepts gibt die Stimmbevölkerung der Basler Regierung eine zweite Chance, um eine regional koordinierte, anwohnerfreundliche und wirtschaftsverträgliche Parkraumbewirtschaftung auszuarbeiten und umzusetzen.

Ebenfalls einstimmig Nein sagen die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt zur Initiative gegen den Mobilfunkantennen-Wildwuchs. Die Delegiertenversammlung unterstützt demgegenüber einstimmig den Gegenvorschlag des Basler Grossen Rats.
Bei einer Annahme dieser Initiative müsste der Kanton Basel-Stadt gesetzliche Grundlagen zum Schutz der Bevölkerung beim Bau, bei der Erneuerung und beim Betrieb von Mobilfunkanlagen schaffen. Mobilfunkanlagen müssten auf das absolut notwendige beschränkt werden und der Kanton müsste die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte auf Verlangen betroffener Einwohner überprüfen. Dies sind unverhältnismässige und mit den Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft unvereinbare Forderungen. Mit dem Gegenvorschlag (Änderung des Umweltschutzgesetzes) verpflichtet sich der Kanton jedoch, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf eine möglichst optimale Koordination der Mobilfunkstandorte hinzuwirken, mit dem Ziel, die Immissionen durch nichtionisierende Strahlen gering zu halten.

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