BVG Umwandlungssatz - Abstimmung 7. März 2010
Um was geht es?
In der beruflichen Vorsorge dient der Umwandlungssatz dazu, das Altersguthaben in eine jährliche Rente umzuwandeln. Für die obligatorische berufliche Vorsorge gilt ein Mindestumwandlungssatz. 2009 beträgt dieser Satz 7,05 Prozent für Männer und 7 Prozent für Frauen. Bereits im Gang ist eine Anpassung, die zu einem Satz von 6,8 Prozent für Frauen und Männer führt.
Die neue Vorlage sieht für Neurenten eine weitere Anpassung auf 6,4 Prozent im Jahr 2016 vor. Bundesrat und Parlament empfehlen, der Anpassung des Umwandlungssatzes zuzustimmen.
Der Nationalrat verabschiedete die Änderung am 19. Dezember 2008 mit 126 gegen 62 Stimmen und 6 Enthaltungen, der Ständerat mit 35 gegen 1 Stimme und 6 Enthaltungen.
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