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Integrationsgesetz Basel-Stadt

Merkblatt für Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2008 ist im Kanton Basel-Stadt das Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung in Kraft. In diesem Gesetz werden auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen.

Gemäss dem Basler Integrationsgesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihre ausländischen Arbeitnehmenden über die Angebote zur Integrationsförderung zu informieren und den Besuch von Sprach- und Integrationskursen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen (Zurverfügungstellung von Arbeitstzeit und/oder finanzielle Beiträge gemäss Verordnung zum Integrationsgesetz §4 Abs. 2).

Die Wirtschafts-Dachverbände im Kanton Basel-Stadt bieten den Arbeitgebern eine Hilfestellung, damit diese Ihren Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund auf einfach Weise über die ihnen zur Verfügung stehenden Integrationsangebote aufmerksam machen können. Hierzu haben die Wirtschaftsverbände in Zusammenarbeit mit der Ausländerberatung der GGG ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über Anlaufstellen, Beratungen und Kurse für eine erfolgreiche Integration zusammengestellt. Das Merkblatt ist in zehn Sprachen erhältlich und kann zur Abgabe an die Arbeitnehmer auf der Internetseite des Gewerbeverbandes Basel-Stadt gratis heruntergeladen werden.

www.auslaenderberatung-basel.ch

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